Ein für die analoge Welt gemachtes Urheberrecht macht den Menschen das Leben in der digitalen Welt schwer. Konsequenz? Reformieren, sagen die einen. Zementieren, die anderen. Und die Abmahnindustrie reibt sich die Hände.
Als Marian Steinbach am 25. Februar seinen Briefkasten öffnete, war die Welt noch in Ordnung. Dass er wenige Sekunden später hart auf dem Boden der Tatsachen aufschlug, lag am Schreiben einer Berliner Anwaltskanzlei. Inhalt: eine Abmahnung. Ursache: eine Urheberrechtsverletzung. Kostenpunkt: 828 Euro. Tatsächlich hatte der 35-Jährige auf dem von ihm betriebenen Portal »Offenes Köln« einen Kartenausschnitt gezeigt, ohne dazu berechtigt zu sein. Allerdings auch, ohne überhaupt etwas von diesem Kartenausschnitt zu wissen. Erklären lässt sich diese Unwissenheit mit der Arbeitsweise von »Offenes Köln«: Mit dem Ziel, die Lokalpolitik der Domstadt transparenter zu machen, wurden alle frei zugänglichen Dokumente der diversen Räte, Ausschüsse und Bezirksvertretungen in einem automatisierten Vorgang zusammengetragen und veröffentlicht. Auf einer der rund 180.000 importierten Einzelseiten – dem Antrag eines Mitglieds der Bezirksvertretung Köln-Chorweiler aus dem November 2007 – war eben besagtes Kartenmaterial zu sehen. »Das ursprüngliche Vergehen ist demnach nicht mir anzulasten«, lautet Steinbachs Bewertung der Situation, die er zu seinem Glück auch dem Gegenüber hat klarmachen können. Am Ende einigte man sich außergerichtlich. Statt der ursprünglich festgesetzten Summe spendete Marian Steinbach 150 Euro an eine wohltätige Einrichtung. »Zusammen mit den Kosten für meinen Rechtsbeistand bin ich mit einem ziemlich teuren blauen Auge davongekommen.« Und dieses Veilchen lässt er sich eine Lehre sein. Künftig wird er alle Dokumente vor ihrer Veröffentlichung prüfen, die dafür nötige Zeit von der Weiterentwicklung seines Ein-Mann-Projektes abzwacken. Sein Vorhaben, Politik für Otto Normalbürger zugänglicher, beteiligungsfähiger und letztlich auch interessanter zu machen, wird dadurch erheblich ausgebremst.
Marian Steinbach ist mit seiner Erfahrung nicht alleine. Derlei unschöne Begegnungen mit dem Urheberrecht stellen heutzutage keine Seltenheit dar. Treffen kann es nahezu jeden im Internet Aktiven. Schon das Hochladen eines nicht selbst erstellten Bildes bei Facebook kann nach Ansicht mancher Experten einen Abmahngrund darstellen. In letzter Konsequenz macht das alleine rund 25 Millionen deutsche Facebook-Nutzer zu potenziellen Adressaten einer Abmahnung mit kostspieligen Folgen. Auf 10.000 Euro bezifferte etwa Rechtsanwalt Christian Solmecke gegenüber »Spiegel Online« den Abmahnwert einer durchschnittlichen Facebook-Pinnwand eines 16-Jährigen. Und wie sich erst vor Kurzem zeigte, kann selbst eine Veröffentlichung auf der Pinnwand durch Dritte als Anlass ausreichen. »Seine letzte große Überarbeitung hat das Urheberrecht erfahren, als die Möglichkeiten des Internets noch gar nicht absehbar waren«, weiß Markus Beckedahl. Seit über einem Jahrzehnt engagiert sich der Netzaktivist für eine freie und offene digitale Gesellschaft. »In einer Zeit, in der praktisch jede Einzelperson zum Publizisten, zum Sender geworden ist, kann es viele Fragen daher nicht ausreichend beantworten.« Wo jede Meinungsäußerung im Netz schon eine Publikation darstellt, ist eine Grenze zwischen Konsument und Produzent in der Tat längst nicht mehr klar zu ziehen.
Juristische Schleppnetzfischerei
Zu allem Überfluss ist im Schatten dieser unklaren Gemengelage eine regelrechte Abmahnindustrie herangewachsen. Serienweise versenden darauf spezialisierte Kanzleien Abmahnungen an tatsächliche oder vermeintliche Urheberrechtsverletzer. In Rechtsangelegenheiten meist unbeleckt und einen drohenden Prozess vor Augen, beißt ein Großteil der Empfänger in den sauren Apfel und zahlt.
Rechtliche Grauzonen, kostspielige Stolperfallen, juristische Schleppnetzfischerei: Eine Anpassung des analogen Urheberrechtes an die digitale Gegenwart drängt sich im Sinne der Allgemeinheit nahezu auf. Doch gerade konservative und netzferne Politiker denken stattdessen regelmäßig Verschärfungen der bestehenden Regelungen an. Zementieren statt reformieren, scheint für Männer wie Siegfried Kauder oder Hans-Peter Uhl der einzig gangbare Weg zu sein. »Das Internet darf kein rechtsfreier Raum sein«, hört man sie argumentieren, während sie ein dunkles Bild von Anarchie und Chaos an die Wand malen oder von einer schleichenden Enteignung der Rechteinhaber sprechen. Dabei ist in den Plänen der Reformbefürworter von derartigen Vorhaben keine Rede. Ihr Hauptaugenmerk liegt vielmehr auf dem Schaffen von mehr Rechten für die Allgemeinheit. Eine leistungsgerechte Entlohnung der Urheber schließt das nicht zwangsläufig aus. »Neben dem bereits existierenden Zitatsrecht und dem Recht auf Privatkopie halte ich die Formulierung eines Rechtes auf Remix für einen wichtigen Punkt«, nennt Markus Beckedahl ein konkretes Beispiel. Von einer solchen »Schrankenregelung für derivatives Werkschaffen und transformative Werknutzung«, so die beamtendeutsch korrekte Benennung, würden etwa Mash-Up-Künstler profitieren, die in Bezug auf eine rechtliche Grundlage ihrer Werke derzeit komplett im Nebel stochern. Eine »Fair Use Regelung« nach US-amerikanischem Vorbild, wie sie Beckedahl und seinen Mitstreitern ebenfalls vorschwebt, käme dann auch Leuten wie Marian Steinbach zugute. Für die Verwendung geschützten Materials zur Schaffung gesellschaftlich relevanter Inhalte müsste dann keine explizite Genehmigung mehr eingeholt werden. Weitere blaue Augen blieben dem Kölner in Zukunft also erspart.
Ursprünglich erschien dieser Artikel in der Aprilausgabe des Bonner Stadtmagazins »Schnüss«. Titelthema: Verbote.
Nachtrag 19.4.:
Mitte Februar hat Heiko Behr für den Kölner Stadt-Anzeiger ein Gespräch mit Marian Steinbach geführt. Eine Verschriftlichung des Interviews findet sich hier. Die Abmahnung erhielt Steinbach erst später, daher wird sie dort nicht thematisiert. Dafür erfährt man einiges über den Ursprung und die Arbeitsweise von »Offenes Köln« und das Prinzip »Open Data«.