Dieses Verbot kann man mit Fug und Recht sinnvoll nennen: Seit kurzem dürfen sich Kunden beim Friseur nur noch Strähnchen machen lassen, wenn sie älter als 16 Jahre sind. Bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres braucht es außerdem das schriftliche Einverständnis eines Erziehungsberechtigten. Alle Hairstylisten sind dazu angehalten, im Zweifelsfall den Ausweis zu kontrollieren, bevor sie die Strähnchenpaste und das Haupthaar der potenziellen Kundschaft anrühren. Schülerausweise dürfen zum Nachweis explizit nicht herangezogen werden. Deren Fälschungsanfälligkeit hat Jugendlichen schließlich seit jeher alle möglichen verbotenen Türen und Tore geöffnet.
Damit ist sie also endgültig vorbei, die Zeit, in der sich junge Menschen getreu dem Motto »Sie wissen nicht, was sie tun« diverse Chemikalien in die Haare schmieren ließen – allen ästhetischen Konsequenzen zum Trotz, von möglichen gesundheitlichen Folgen einmal ganz zu schweigen. So manche Mutter hat in der Vergangenheit das trockene, splissige Haar des eigenen Nachwuchses beweint, wie es durch übermäßigen Konsum von Färbemitteln verursacht wird. Bislang hatten Eltern aber keinerlei Handhabe, diesem selbstgefährdenden Treiben einen Riegel vorzuschieben. Das sieht mit der Einführung der neuen Regelung völlig anders aus.
Wie zu erwarten, stößt die Neuerung nicht auf ungeteilte Zustimmung. Gerade die junge Generation, vom Strähnchenverbot unmittelbar betroffen, ist in den Tagen seit dessen Einführung regelrecht Sturm gelaufen. In manchen Bonner Frisierstudios soll es nach der Verweigerung von Strähnchen zu tumultartigen Szenen gekommen sein. Rund ein Dutzend erboster E‑Mails von Teenagern hat mittlerweile die Schnüss-Redaktion mit der Bitte erreicht, das Verbot »in der Luft zu zerreißen«. Doch zu groß ist das Verständnis für die Initiative, die diese Regelung mittels einer Petition auf den Weg gebracht hatte. Das Strähnchenverbot ist schlichtweg richtig. Irgendwann werden das auch die aktuell entsetzten Jugendlichen verstehen.
Dieser Artikel wurde in der Aprilausgabe des Bonner Stadtmagazins »Schnüss« veröffentlicht. Und bevor jemand sich fragt, warum er bislang nichts von diesem Schwachsinnsverbot gehört hat: Es handelt sich um einen Aprilscherz.