Keine Farbe im Spiel

Löhrzeichen

straehnchenDie­ses Ver­bot kann man mit Fug und Recht sinn­voll nen­nen: Seit kur­zem dür­fen sich Kun­den beim Fri­seur nur noch Strähn­chen machen las­sen, wenn sie älter als 16 Jah­re sind. Bis zur Voll­endung des 18. Lebens­jah­res braucht es außer­dem das schrift­li­che Ein­ver­ständ­nis eines Erzie­hungs­be­rech­tig­ten. Alle Hair­sty­lis­ten sind dazu ange­hal­ten, im Zwei­fels­fall den Aus­weis zu kon­trol­lie­ren, bevor sie die Strähn­chen­pas­te und das Haupt­haar der poten­zi­el­len Kund­schaft anrüh­ren. Schü­ler­aus­wei­se dür­fen zum Nach­weis expli­zit nicht her­an­ge­zo­gen wer­den. Deren Fäl­schungs­an­fäl­lig­keit hat Jugend­li­chen schließ­lich seit jeher alle mög­li­chen ver­bo­te­nen Türen und Tore geöffnet.

Damit ist sie also end­gül­tig vor­bei, die Zeit, in der sich jun­ge Men­schen getreu dem Mot­to »Sie wis­sen nicht, was sie tun« diver­se Che­mi­ka­li­en in die Haa­re schmie­ren lie­ßen – allen ästhe­ti­schen Kon­se­quen­zen zum Trotz, von mög­li­chen gesund­heit­li­chen Fol­gen ein­mal ganz zu schwei­gen. So man­che Mut­ter hat in der Ver­gan­gen­heit das tro­cke­ne, splis­si­ge Haar des eige­nen Nach­wuch­ses beweint, wie es durch über­mä­ßi­gen Kon­sum von Fär­be­mit­teln ver­ur­sacht wird. Bis­lang hat­ten Eltern aber kei­ner­lei Hand­ha­be, die­sem selbst­ge­fähr­den­den Trei­ben einen Rie­gel vor­zu­schie­ben. Das sieht mit der Ein­füh­rung der neu­en Rege­lung völ­lig anders aus.

Wie zu erwar­ten, stößt die Neue­rung nicht auf unge­teil­te Zustim­mung. Gera­de die jun­ge Gene­ra­ti­on, vom Strähn­chen­ver­bot unmit­tel­bar betrof­fen, ist in den Tagen seit des­sen Ein­füh­rung regel­recht Sturm gelau­fen. In man­chen Bon­ner Fri­sier­stu­di­os soll es nach der Ver­wei­ge­rung von Strähn­chen zu tumult­ar­ti­gen Sze­nen gekom­men sein. Rund ein Dut­zend erbos­ter E‑Mails von Teen­agern hat mitt­ler­wei­le die Schnüss-Redak­ti­on mit der Bit­te erreicht, das Ver­bot »in der Luft zu zer­rei­ßen«. Doch zu groß ist das Ver­ständ­nis für die Initia­ti­ve, die die­se Rege­lung mit­tels einer Peti­ti­on auf den Weg gebracht hat­te. Das Strähn­chen­ver­bot ist schlicht­weg rich­tig. Irgend­wann wer­den das auch die aktu­ell ent­setz­ten Jugend­li­chen verstehen.

Die­ser Arti­kel wur­de in der April­aus­ga­be des Bon­ner Stadt­ma­ga­zins »Schnüss« ver­öf­fent­licht. Und bevor jemand sich fragt, war­um er bis­lang nichts von die­sem Schwach­sinns­ver­bot gehört hat: Es han­delt sich um einen Aprilscherz.

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