Balkonraucher-Urteil: Lasst mal Dampf ab!

Zigarettenautomat

Da hat der Bun­des­ge­richts­hof Mit­te Janu­ar mit einem simp­len Urteil mas­sig Zünd­stoff für künf­ti­ge Nach­bar­schafts­strei­tig­kei­ten gelie­fert. Bis nach Karls­ru­he hat­te ein Paar aus Bran­den­burg geklagt, das sich von den unter ihnen woh­nen­den Nach­barn beläs­tigt fühl­te. Oder bes­ser: vom Qualm, der bei deren Rau­che­rei­en auf dem Bal­kon ent­stand. Am Ende bestä­tig­te das BGH, dass auch an der fri­schen Luft gequalm­te Ziga­ret­ten das Zeug haben, ande­re zu beläs­ti­gen. Und dass eine sol­che Beläs­ti­gung nicht gedul­det wer­den müs­se, wenn sie eine »wesent­li­che Beein­träch­ti­gung« dar­stel­le. Der lan­ge Atem im Bran­den­bur­gi­schen Ober­ge­schoss hat sich also gelohnt: Bei den Instan­zen zuvor waren die Klä­ger noch auf tau­be Ohren gestoßen.

Die­ses Urteil ist im Grun­de eben­so banal wie nach­voll­zieh­bar. Natür­lich soll sich nie­mand in den eige­nen vier Wän­den – oder auf dem zuge­hö­ri­gen Bal­kon – beläs­tigt oder beein­träch­tigt füh­len. Gera­de­zu salo­mo­nisch mute­te zudem der Teil des Karls­ru­her Rich­ter­spruchs an, der besag­te, dass jeder Ein­zel­fall geson­dert zu prü­fen sei, dass sich Nicht­rau­cher und Rau­cher im Bedarfs­fall auf Bal­kon-Rau­cher­zei­ten zu eini­gen hät­ten. Im Klar­text stand da nicht mehr als: Redet mit­ein­an­der, fin­det Kom­pro­mis­se, einigt Euch. Gefälligst!

Und das ist das eigent­lich Trau­ri­ge an der gan­zen Geschich­te: Dass es für der­lei simp­le Regeln des Umgangs mit­ein­an­der offen­bar hoch­rich­ter­li­che Sprü­che braucht. Dass Eini­gun­gen ohne juris­ti­schen Bei­stand nicht mög­lich schei­nen. Gera­de wenn es um den Dau­er­bren­ner in Sachen Streit geht – um das Rau­chen. Da sind die Fron­ten über die Jahr­zehn­te der­art ver­här­tet, dass ein Auf­ein­an­der­zu­ge­hen kaum mach­bar scheint. Ent­spre­chend auch die übli­chen Refle­xe bei­der Sei­ten nach Bekannt­wer­den des Urteils. Dies­mal war es den Rau­chern vor­be­hal­ten, Empö­rung zu ver­spü­ren. Beim nächs­ten Mal könn­ten es wie­der die Nicht­rau­cher sein. Und immer so wei­ter. Voll­dampf voraus!

Das BGH-Urteil zum Nach­bar­schaft­streit in Bran­den­burg war The­ma für »Pro und Con­tra« in der Febru­ar-Schnüss. Weil ich das Urteil nicht so schlimm fand wie Kol­le­gin Git­ta, durf­te ich den Pro-Part übernehmen.

3 Kommentare zu “Balkonraucher-Urteil: Lasst mal Dampf ab!”

  1. Also ich hal­te von dem Urteil nicht viel. Der Rau­cher bezahlt ja auch für sei­ne Woh­nung mie­te und auch für den Bal­kon und nun darf er nicht mehr frei rau­chen für eine Flä­che, für die er bezahlt. Und mal ehr­lich so eine Ziga­ret­te stört doch eigent­lich kei­nen, wenn der Qualm einen, nicht direkt ins Gesicht gepus­tet wird. Leben und Leben las­sen und gut ist.

    1. Ich weiß nicht, ob das wirk­lich kei­nen stört. Das kommt sicher­lich auf die Fre­quenz an und auf die Zahl der Per­so­nen, die rau­chen. Wenn da zwei sit­zen und sich alle paar Minu­ten eine anma­chen, kann sich das auf Dau­er schon eine Eta­ge höher bemerk­bar machen. Und die da oben zah­len halt auch Mie­te. (Das ist die ande­re Sei­te von leben und leben las­sen.) Irgend­wie muss man sich dann eben in der Mit­te tref­fen und auf irgend­was eini­gen. Könn­te funk­tio­nie­ren, wenn alle ein biss­chen kom­pro­miss­be­reit sind.

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